Besuche ab November 2021
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 24.11.2021 für Ihren Besuch einen Nachweis benötigen, dass Sie negativ auf das Coronavirus getestet sind
(Schnelltest KEIN SELBSTTEST!Gültigkeit 24 Stundenoder PCR-Test, Gültigkeit 48 Stunden)
Dies gilt für alle Besuchenden unabhängig davon, ob ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt!
Wir möchten Sie höflich bitten, einen Besuchstermin mit unserer Betreuung unter 02773-747134 zu vereinbaren. Sie erreichen diese von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr) der Verwaltung unter 02773-747-0.
Außerhalb der Zeiten erreichen Sie die Wohnbereiche unter folgenden Nummern:
Wohnbereich 1: 02773-747-121
Wohnbereich 2: 02773-747-122
Besuche Covid-19
Sehr geehrte Besucherinnen
und Besucher,
bitte vereinbaren Sie für einen Besuch in unserem Haus einen Besuchstermin mit unserer sozialen Betreuung.
Sie erreichen diese montags bis freitags von 10.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 02773-747-134.
Für vollständig Geimpfte und Genesene ist ab dem 19.05.2021 der Besuch im Haus ohne vorherigen Schnelltest möglich.
Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die vor mindestens 14 Tagen Ihre zweite Impfung gegen das Covid-19-Virus erhalten haben und uns dies durch Vorlage der Impfbescheinigung belegen können.
Als Genesene gelten Personen, die durch eine Laborbescheinigung nachweisen können, dass sie vor mindestens 28 Tage, maximal jedoch vor 6 Monate an einer Covid-19-Infektion erkrankt waren.
Alle anderen Besucher benötigen weiterhin einen Covid-19 Schnelltest (Kein Selbsttest) der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung